Behandlungskosten

Die Abrechnung meiner Leistung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das Behandlungshonorar richtet sich nach der Gebührentabelle und liegt je nach Art der Behandlung bei ca. 80,- Euro, bei einer Behandlungsdauer von etwa 45 Minuten. Bei Kindern fallen Kosten von 70 Euro an.

 

Wenn Sie einmal verhindert sein sollten, sagen Sie bitte spätestens 24 Stunden vorher ab. Bei kurzfristigeren Absagen versuche ich den Termin, soweit möglich, anders zu vergeben. Falls dies nicht gelingen sollte, berechne ich Ihnen ein Sitzungshonorar.

 

Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten osteopathische Leistungen anteil- mäßig mit 80%. Bitte erfragen Sie die Einzelheiten der Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Private Krankenkassen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten in voller Höhe.

Voraussetzung für die Bezuschussung ist eine ärztliche Verordnung für Osteopathie. Diese Verordnung ist ein Privatrezept und fällt nicht in das Budget des Arztes!
Eine solches Rezept kann von jedem niedergelassenen Arzt ausgestellt werden. Es genügt ein formloses Rezept mit den Daten des Patienten, der Anzahl der Behandlungen (z.B. 6 x Osteopathie), dem Ausstellungsdatum sowie Stempel und Unterschrift des Arztes.

 

Sollten Sie Fragen zum Behandlungsverlauf oder auch zu den Behandlungs- kosten haben, rufen Sie mich an.!